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Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


GdB Tabelle
13. Männliche Geschlechtsorgane

  • 13. Männliche Geschlechtsorgane

     

13.1 Verlust des Penis

50

Teilverlust des Penis

Teilverlust der Eichel..

10

Verlust der Eichel..

20

Sonst

30-40

Nach Entfernung eines malignen Penistumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit nach Entfernung im Frühstadium (T1 bis T2) N0 M0

bei Teilverlust des Penis

50

bei Verlust des Penis

60

mit vollständiger Entfernung der Corpora cavernosa..

80

nach Entfernung in höheren Stadien..

90-100

13.2 Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderen Hoden

0

Unterentwicklung, Verlust oder vollständiger Schwund beider Hoden

in höherem Lebensalter (etwa ab 8. Lebensjahrzehnt)

10

sonst je nach Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts durch Substitution

20-30

vor Abschluss der körperlichen Entwicklung

20-40

Verlust oder Schwund eines Nebenhodens

0

Verlust oder vollständiger Schwund beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi)

0

in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch

20

Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung

20

13.3 Hydrozele (sog. Wasserbruch)..

0-10

Unterentwicklung, Verlust oder vollständiger Schwund beider Hoden

Varikozele (sog. Krampfaderbruch)

0-10

13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren

nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0

Varikozele (sog. Krampfaderbruch)

50

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren

nach Entfernung eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0

Varikozele (sog. Krampfaderbruch)

50

nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0

Varikozele (sog. Krampfaderbruch)

60

nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0

in höheren Stadien..

80

13.5 Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren

ohne wesentliche Miktionsstörung

Varikozele (sog. Krampfaderbruch)

0-10

ohne wesentliche Miktionsstörung

mit andauernden Miktionsstörungen und Schmerzen

20

Prostataadenom

Der GdS richtet sich nach den Harnentleerungsstörungen und der Rückwirkung auf die Nierenfunktion.

13.6 Nach Entfernung eines malignen Prostatatumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren

nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1)

50

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren

nach Entfernung in den Stadien T1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0

50

nach Entfernung in höheren Stadien

wenigstens 80

Maligner Prostatatumor

ohne Notwendigkeit einer Behandlung

50

auf Dauer hormonbehandelt

wenigstens 60
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